Europarecht im engen und weiten Sinne

Europarecht im engeren Sinne umfasst seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon das Recht der Europäischen Union, das sog. Unionsrecht, sowie das Recht der europäischen Atomgemeinschaft, welches gleichberechtigt neben dem Unionsrecht steht. Das Europarecht im engeren Sinne besteht aus dem Primär- und dem Sekundärrecht.

Beim Europarecht im weiteren Sinne wird, neben dem Europarecht im engeren Sinne, auch das Recht anderer europäischer Organisationen miteingeschlossen. Dazu gehören z.B. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention.