Europarecht

Beim Europarecht unterscheidet man zwischen Arten des Europarechts. 

Das Europarecht im weiten Sinne behandelt das Recht unterschiedlichster europäischer internationaler Organisationen. Besonderer Bedeutung kommt im diesem Zusammenhang der Europäischen Freihandelsassoziation, dem Europarat und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu. Jedoch zählen zu diesen Organisationen noch viele weitere.

Das Recht der Europäischen Union als solches stellt das Europarecht im engen Sinne dar und trägt auch den Titel des supranationalen Rechts.

Eine weitere Unterteilung wird vorgenommen, indem man das Europarecht in Primärrecht und Sekundärrecht unterscheidet. Dabei kommt dem Primärrecht Vorrang zu und wird unter anderem als Vertragsrecht bezeichnet. Durch das Primärrecht kommt es zu der Bildung der allgemeinen Rechtsgrundsätze des Unionsrechts. Dabei stellen die Verträge, welche durch die einzelnen Mitgliedstaaten geschlossen werden, den Inhalt des Primärrechts dar. Die Mitgliedstaaten in diesem Rahmen auch als „Herren der Verträge“ bezeichnet. 

Zu den Verträgen zählt man folgende:

  • Vertrag von Lissabon 
  • Vertrag über die Europäische Union (EUV)
  • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
  • Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)

Inhalt dieser Verträge und Rechtsgrundsätze haben die Kompetenzordnung, institutionelle Bestimmungen, Wirtschaftsverfassung und Regelungen zu Außenbeziehungen als Inhalt. 

Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und auch Beschlüsse entstehen aufgrund des Sekundärrechts. Aufgrund dessen, dass die Verordnungen eine unmittelbare Durchgriffswirkung entfalten, bedarf es mithin keiner Umsetzung in nationales Recht. 

Das gesamte EU-Recht genießt im Falle einer Normenkollision mit nationalem Recht absoluten Vorrang. Auch die Rechtsprechung und Gesetzgebung hat bei ihren Beschlüssen das EU-Recht zu berücksichtigen und zu beachten. Der Europäische Gerichtshof als zuständiges Gericht für Europarecht dient dazu, dass das Europarecht bei der Auslegung der Verträge und Vorschriften weiterhin rechtmäßig gewährleistet wird.

Durch diese Seite sollen Ihnen die Grundzüge des Europarecht erläutert, die einzelnen Organisationen dargestellt und die Arbeitsweise erklärt werden.